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Lunch & Learn zum Thema "Arbeitsmarktpolitische Instrumente"

Beim Juli-Lunch & Learn der Vernetzungsstelle MY TURN stellten zwei Expertinnen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Petra Döhla und Birgit Kwasniok, ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente vor: die Einstiegsqualifizierung und die Assistierte Ausbildung als Förderleistungen insbesondere für jüngere Menschen sowie Lohnkostenzuschüsse als Förderleistungen für Arbeitgebende. Sie vermittelten wichtige grundlegende Informationen und standen den MY TURN-Projektakteuren anschließend für Nachfragen, Austausch und Diskussion zur Verfügung.

Die vorgestellten Förderinstrumente im Detail:

  • Einstiegsqualifizierung

    Das Instrumentenportfolio der BA am Übergang Schule – Beruf (SGBIII) besteht aus den Phasen Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Berufsausbildung. Das Instrument Einstiegsqualifizierung zählt darin zur Berufsvorbereitung. Dabei handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges betriebliches Langzeitpraktikum, das zur Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit dient und eine Brücke in die Ausbildung schlägt. Diese Maßnahme richtet sich an Ausbildungsbewerber*innen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, an Ausbildungssuchende ohne ausreichende Ausbildungsreife sowie sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte junge Menschen. Seit dem 1. April 2024 wird die Durchführung der Einstiegsqualifizierung in Teilzeit erleichtert.

    Die Einstiegsqualifizierung hat sich mit einer hohen Eingliederungsquote als äußerst effektiv erwiesen. Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden nehmen eine Ausbildung auf.

  • Assistierte Ausbildung

    Das Instrument der Assistierten Ausbildung (AsA) umfasst die Berufsvorbereitung und Berufsausbildung. Während der Berufsvorbereitung – der Vorphase – besteht das optionale Angebot zur Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. In dieser Phase bietet die Assistierte Ausbildung zudem Berufsorientierung, berufspraktische Erprobung, Bewerbungstraining und Ausbildungsstellensuche. Diese Unterstützung kann zwischen sechs und maximal acht Monaten dauern und findet in der Regel in Vollzeit statt.

    Während der Berufsausbildung – in der begleitenden Phase – erhalten sowohl Auszubildende als auch EQ-Teilnehmende Unterstützung. Diese beinhaltet Stütz- und Förderunterricht, Angebote zum Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten, Prüfungsvorbereitung sowie fachtheoretische Förderung und sozialpädagogische Begleitung. Konfliktvermittlung und organisatorische Unterstützung sind für Ausbildungsbetriebe möglich. Die Assistierte Ausbildung kann punktuell unterstützen (beispielsweise vor Zwischen- oder Abschlussprüfung) oder sich über die gesamte Ausbildungszeit erstrecken. Auch eine nachgehende Betreuung bis maximal ein Jahr nach Ausbildungsende ist möglich.

  • Lohnkostenzuschüsse

    Zu den Lohnkostenzuschüssen zählen die Instrumente Eingliederungszuschuss (EGZ), Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) nach § 16e SGB II und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) nach § 16i SGB II. Alle drei Lohnkostenzuschüsse sind Ermessensleistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

    • Der Eingliederungszuschuss (EGZ) nach §§ 88 SGB III ggf.i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II fördert Arbeitgebende mit bis zu 50 % des Arbeitsentgelts und einer Förderdauer von in der Regel bis zu 12 Monaten. Förderfähig sind arbeitsmarktnahe Personen, wenn von ihnen zunächst eine geringere Arbeitsleistung als üblich zu erwarten ist („Minderleistung“) und die Vermittlung in eine ungeförderte Beschäftigung aus persönlichen Gründen (zum Beispiel wegen gesundheitlicher Einschränkungen, längerer oder häufigerer Zeiten der Arbeitslosigkeit) erschwert ist.
    • Die Förderung nach § 16e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) richtet sich an Arbeitgebende, die arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtige (ELB) beschäftigen, die zuvor mindestens zwei Jahre arbeitslos waren. Die Förderung umfasst 75 % im ersten und 50 % im zweiten Jahr des Arbeitsverhältnisses. Bemessungsgrundlage ist das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt.
    • Die Förderung nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) richtet sich an Arbeitgebende, die sehr arbeitsmarktferne ELB beschäftigen, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und ihnen Teilhabechancen sowie mittel bis langfristig Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Förderung beträgt im ersten und zweiten Jahr 100 % und reduziert sich ab dem 3. Jahr um jährlich 10 %. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. Bemessungsgrundlage ist der aktuell geltende Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz oder das zu zahlende Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgebende durch oder aufgrund eines Tarifvertrages oder nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zur Zahlung eines höheren Arbeitsentgelts verpflichtet ist. 
    • Die ELB werden bei Förderungen nach § 16e und § 16i SGB II mit dem innovativen Förderelement einer ganzheitlichen beschäftigungsgeleitenden während der gesamten Förderdauer durch Coaches unterstützt.
    • Bei Förderungen nach §§ 16i SGB sind zudem Praktika und Weiterbildungen der ELB möglich.
    • Personen in über §§ 16e, 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnissen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.

Praktischer Austausch und wertvolle Einblicke

Im zweiten Teil des Lunch & Learn tauschten sich die Impulsgeberinnen intensiv mit den MY TURN-Kolleg*innen aus. Die Diskussion beleuchtete zahlreiche praktische Aspekte der vorgestellten Förderinstrumente. Themen waren unter anderem die flexiblen Teilnahmebedingungen der Einstiegsqualifizierung (EQ) und der Assistierten Ausbildung (AsA), die Abhängigkeit der Lohnkostenzuschüsse von den Prioritäten der Jobcenter sowie die Rolle von Schulnoten und Gesprächen bei der Feststellung des Förderbedarfs. Es wurde betont, wie wichtig die Kooperation zwischen Berufsschulen, Arbeitgebenden und Jobcentern ist, um den Erfolg der Maßnahmen zu gewährleisten. Auch wurde deutlich, dass die vorgestellten Instrumente nicht von allen Jobcentern gleichermaßen eingesetzt werden, sondern regional durchaus große Unterschiede bestehen. Die rege Beteiligung und die praxisnahen Einblicke unterstrichen abermals die Bedeutung eines solchen Austauschs für eine erfolgreiche Programmumsetzung.

 

Weiterführende Informationen:

IAB-Kurzbericht 13/2024: Der Lohnkostenzuschuss zeigt hohe und stabile Beschäftigungseffekte

Zu den Förderleistungen für Arbeitgebende:

Zu Förderleistungen für junge Menschen:

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